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Abfall und TFS

Das Expertenteam Abfall und TFS befasst sich mit der praktischen Umsetzung und Durchsetzung der internationalen und europäischen Abfallverbringungs- und Abfallbewirtschaftungsvorschriften. Ziel des Netzwerks ist es, die Einhaltung der europäischen Abfallverbringungsverordnung und der Abfallbewirtschaftungsrichtlinien durch die Durchsetzung zu fördern, gemeinsame Durchsetzungsprojekte durchzuführen, den Austausch von Wissen, bewährten Verfahren und Erfahrungen mit der Durchsetzung der Verordnungen und Richtlinien zu fördern und ein einheitliches Durchsetzungssystem anzuregen. Dies geschieht durch Maßnahmen zur Sensibilisierung und zum Aufbau von Kapazitäten, zur Erleichterung der behördenübergreifenden und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie durch operative Durchsetzungsmaßnahmen. Die Mitglieder des Clusters vertreten Umweltbehörden, aber auch Zoll- und Polizeidienststellen sowie andere Behörden, die bei der Durchsetzung der grenzüberschreitenden Verbringung und Bewirtschaftung von Abfällen eine Rolle spielen.

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Key areas

  • Verbringung von Abfällen
  • Vollstreckung
  • Verbringung von Kunststoffabfällen
  • Schiffsrecycling
  • Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft
  • WEEE

Related projects

  • Das große/kleine TFS-Projekt

    Im Laufe mehrerer Jahre und mehrerer IMPEL-Projekte haben die Initiatoren des Projekts festgestellt, dass mehrere TFS-Inspektoren zusammen Tausende von Inspektionen im Bereich der TFS durchgeführt haben. All diese Inspektionen haben zu einer umfassenden Kenntnis der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit physischen Inspektionen von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen geführt. Trotz mehrerer Gesetzesänderungen und Überarbeitungen der Rechtsvorschriften fehlt es jedoch immer noch an einer Verbindung zwischen den Gesetzgebern und den Inspektoren vor Ort, wenn es um einige Details in den Rechtsvorschriften geht. Bei diesen "Details" könnte es sich um bestimmte Absichten handeln, die mit der Gesetzgebung verfolgt werden, aber aufgrund der langen Kommunikationswege und der vielen Agenturen zwischen den Gesetzgebern auf EU-Ebene und den TFS-Inspektoren und der Ebene, auf der solche "Details" möglicherweise nicht in den Prioritäten der einzelnen Länder gegenüber der Kommission nach oben gebracht werden, da es sich eben nur um "Details" handelt.

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  • Strategische Netzzusammenarbeit

    Ein großer Teil der Arbeit des IMPEL-Clusters Abfall & TFS konzentriert sich auf die Einhaltung der Vorschriften für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Da ein großer Teil der Abfallverbringungen für Länder außerhalb Europas bestimmt ist, ist es wichtig, gute Kontakte zu den Behörden in diesen Zielländern zu haben. Die meisten IMPEL-Mitglieder haben nur minimale Kontakte zu diesen weit entfernten Ländern. Umweltschäden wie die Verklappung von Elektroschrott in Afrika und von Kunststoffen in Asien sind leider keine Seltenheit, und wir sehen eine große Zahl von strukturellen illegalen Transporten. Der Markt ist dynamisch, und aufgrund jüngster politischer Entwicklungen wie dem Einfuhrverbot in China haben die europäischen Behörden Mühe, mit der Situation in der Praxis Schritt zu halten. In diesen Fällen ist eine internationale Zusammenarbeit unerlässlich.

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  • Verbringung von Kunststoffabfällen (früheres chinesisches Einfuhrverbot für Kunststoffabfälle)

    Das Aufkommen von Kunststoffabfällen steigt seit Jahren weltweit an. Als China vor 2018 7 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle zur Verwertung annahm, löste dies einen Schock für den globalen Kunststoffabfallhandel aus. Dieser Schock führte dazu, dass benachbarte asiatische Länder die verdrängten Abfälle aufnahmen. Obwohl die uns vorliegenden Informationen über den endgültigen Bestimmungsort dieser Abfallströme begrenzt sind, ist es sicher, dass weitere Informationen benötigt werden.

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  • Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft (frühere Projektreihe Deponieinspektionen)

    Das Projekt Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft soll auf den Ergebnissen und Produkten früherer Deponieprojekte aufbauen. Es soll die Stufen der Abfallhierarchie durchlaufen, um die Öko-Innovation und die Kreislaufwirtschaft zu fördern und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten Punkte der Abfallrahmenrichtlinie im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren zu gewährleisten.

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  • WEEE Artikel 17 Trittbrettfahrer Projekt

    Gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (bzw. dem umgesetzten nationalen Recht: z.B. ElektroG in Deutschland) muss sich jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in das nationale Register (Deutschland: stiftung elektro-altgeräte register) eintragen lassen, um sicherzustellen, dass er seiner Verantwortung nachkommt, wenn seine verkauften Produkte zu Abfall (z.B. WEEE) werden.

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  • Abfall & TFS-Konferenzen

    Viele Projekte und Aktivitäten des Expertenteams Abfall und TFS basieren auf der Europäischen Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 (WSR). Da es sich um eine Verordnung mit einem grenzüberschreitenden Aspekt handelt, ist ein aktives und praktisches europäisches Netzwerk von Inspektoren und Regulierungsbehörden, die sich regelmäßig zum Austausch praktischer Erfahrungen treffen, von großer Bedeutung. Dies gilt nicht nur für Umweltinspektoren, sondern auch für Zoll- und Polizeibeamte und die Justiz. Die laufenden IMPEL-TFS-Projekte zeigen weiterhin, dass eine gute und praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Drittländern und einschlägigen internationalen Organisationen aufgebaut und vor allem aufrechterhalten werden muss.

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  • Schiffsrecycling (frühere Altschiffe)

    Im Jahr 2017 wurden 65 % der Schiffe weltweit zur Abwrackung an südasiatische Abwrackwerften (z. B. in Indien, Pakistan und Bangladesch) verkauft, was erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit hat, insbesondere wenn man bedenkt, dass diese Schiffe 80 % der Bruttoraumzahl aller im Jahr 2017 abgewrackten Schiffe ausmachten. Die illegale Ausfuhr von Schiffen zur Strandung in Südasien sowie die Umgehung der Vorschriften für die Abfallverbringung und das Schiffsrecycling sind nach wie vor im Gange. Auf Bangladesch, Indien und Pakistan entfallen fast 90 % der 2019 weltweit abgewrackten Bruttoraumzahl, und einige dieser Schiffe wurden entweder illegal aus Europa exportiert oder "legal" durch Umgehung der Vorschriften.

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  • Umsetzung der WEEE-Richtlinie

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) sind einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU. Im Jahr 2005 fielen rund 9 Millionen Tonnen an, und bis 2020 wird ein Anstieg auf über 12 Millionen Tonnen erwartet. Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten eine komplexe Mischung von Werkstoffen und Bauteilen, die teilweise auch gefährlich sind. Werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht ordnungsgemäß entsorgt, können sie erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen. Außerdem erfordert die Herstellung von Elektronikgeräten den Einsatz knapper und teurer Ressourcen.

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  • SPIDER WEB: Strategisches Projekt zur verstärkten Aufdeckung und Unterbindung von Umweltkriminalität in den westlichen Balkanstaaten

    SPIDER WEB wird gemeinsam von der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage einer Finanzhilfevereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GmbH) im Rahmen des IPA/2017-Projekts zur Bekämpfung der Schwerkriminalität auf dem westlichen Balkan finanziert. Zu Ihrer Information finden Sie unten die SPIDER WEB Updates:

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  • TFS Seehafenprojekt I-II

    Ziel dieser Projekte war die Verbesserung der europäischen Durchsetzung der Abfallverbringungsvorschriften, wie sie in der EU-Verordnung 259/93 und dem Basler Übereinkommen festgelegt sind, durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden.

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  • Nachweis über die Bestimmung von Abfällen

    Das Projekt zielte darauf ab, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei der Überprüfung der Bestimmungsorte von Abfällen im Rahmen der EU-Verordnung 259/93 (Abfallverbringungsverordnung WSR) zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen zu verbessern, indem in den teilnehmenden Ländern Inspektionen durchgeführt und die Abfallströme bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort verfolgt wurden.

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  • Grenzüberschreitende Verbringung von Elektroschrott

    Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit des Vorschlags zur Neufassung der WEEE-Richtlinie (2009) IMPEL hat bereits eine Checkliste entwickelt, um die Praktikabilität und Durchsetzbarkeit (P&E) von vorgeschlagenen und bestehenden Umweltgesetzen zu untersuchen. Im Dezember 2008 verabschiedete die Kommission einen Neufassungsvorschlag für die WEEE-Richtlinie. In diesem Bericht wird eine Bewertung der sich aus dem Vorschlag ergebenden Fragen der Praktikabilität und Durchsetzbarkeit auf der Grundlage der IMPEL-Checkliste beschrieben. Der Bericht stellt eine Synthese der Ergebnisse der Fragebogenantworten und der Workshop-Diskussionen dar und hebt eine breite Palette von P&E-Themen hervor.

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  • Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika

    Im Februar 2008 unterzeichnete IMPEL ein Memorandum of Understanding (MoU) mit dem Sekretariat des Basler Übereinkommens (SBC). Im Rahmen dieser Absichtserklärung vereinbarten IMPEL TFS und der SBC eine Zusammenarbeit bei der Komponente 4 des SBC-Projekts "E-Waste to Africa". Dieses 2009 gestartete Projekt zielt darauf ab, Westafrika und andere afrikanische Länder in die Lage zu versetzen, das wachsende Problem der Einfuhr von Elektroschrott aus den Industrieländern zu bewältigen und dadurch die Gesundheit der Bürger zu schützen. Das Projekt besteht aus 4 Komponenten:

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  • IMPEL - Zusammenarbeit mit Asien

    Mitglieder des IMPEL TFS-Lenkungsausschusses nehmen jährlich an Workshops des Asia Network on the Prevention of Illegally Transboundary Movements of Hazardous Wastes und des Regional Enforcement Network for Chemicals and Waste (REN) teil.

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  • Mülldeponien

    Angesichts der weltweit problematischen Abfallströme, insbesondere von Elektronikschrott, Altfahrzeugen und deren Bauteilen von Europa bis Afrika, waren sich die Experten einig, dass die Quellen illegaler Abfallströme und die "vorgelagerten" Einrichtungen, in denen solche Abfälle gesammelt, gelagert und/oder vor dem Export behandelt werden, wirksamer bekämpft werden müssen.

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  • Das Richtige tun bei Abfallverbringungskontrollen

    Dieses IMPEL-Projekt untersucht die Nützlichkeit der Doing the Right Thing (DTRT)-Methode für Abfallverbringungskontrollen. Ziel ist es, auf der Grundlage des DTRT-Leitfadens ein praktisches Instrument zu entwickeln, das dazu beitragen kann, die Organisation von Abfallverbringungskontrollen durch die zuständigen Behörden in den IMPEL-Mitgliedsländern zu verbessern. Drei zuständige Behörden aus verschiedenen IMPEL-Mitgliedsländern werden jeweils den DTRT-Leitfaden für Abfallverbringungsinspektionen anwenden und testen, wie DTRT die Organisation dieser Inspektionen unterstützen kann. Mit Organisation sind die verschiedenen Schritte der Planung, Durchführung und Auswertung von Inspektionen gemeint, wie sie im DTRT-Umweltinspektionszyklus beschrieben sind. Die Tests werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen der Studie über spezifische Inspektionsanforderungen für die Verbringung von Abfällen durchgeführt. Die Ergebnisse der Testphase werden diskutiert und genutzt, um auf der Grundlage des DTRT-Leitfadens einen Leitfaden zu entwickeln, der für den speziellen Bereich der Organisation von Abfallverbringungsinspektionen geeignet ist.

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  • IMPEL-TFS NCP-Best-Practice-Sitzungen

    Die internationale Zusammenarbeit und Angleichung ist sehr wichtig, wenn es um die Durchsetzung der Europäischen Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 geht, wie in Artikel 50 festgelegt. Frühere und laufende IMPEL-TFS-Projekte (grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen) haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden unerlässlich ist. Das Defizit bei der Durchsetzung der EU-Abfallverbringungsverordnung ist nach wie vor groß. Um die Zusammenarbeit und die Angleichung der Durchsetzung zu verbessern, ist ein häufiger Kontakt zwischen den europäischen Durchsetzungsbehörden erforderlich. Dieses Projekt erleichtert den Austausch von Informationen und Erfahrungen, Fallstudien, Diskussionen über Auslegungen und Inspektionsansätze zwischen den nationalen Kontaktstellen (NKS) des TFS.

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  • Durchsetzungsmaßnahmen

    Das Projekt "Durchsetzungsmaßnahmen" wurde aus folgenden Gründen ins Leben gerufen: Die zuständigen Behörden äußerten den Bedarf an einem formalisierten Projektrahmen, um Durchsetzungsinspektionen in ihren eigenen Ländern zu integrieren; Die internationale Zusammenarbeit ist für die Bewältigung internationaler Umweltprobleme unerlässlich; und Das Netz von Durchsetzungsbeamten vor Ort muss aufrechterhalten und auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden, um ein wirksames Inspektionssystem zu gewährleisten.

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  • Planung der Abfallverbringungsprüfung

    Der neue Art. 50 (2a) der Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (WSR) sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2017 für ihr gesamtes geografisches Gebiet einen oder mehrere Inspektionspläne (IP) aufstellen. Diese Pläne beziehen sich auf Inspektionen gemäß Art. 50(2) WSR, d.h. von Betrieben, Unternehmen, Maklern und Händlern gemäß Art. 34 der Richtlinie 2008/98/EG, sowie auf die Verbringung von Abfällen und die damit verbundene Verwertung oder Beseitigung. Auf der IMPEL-TFS-Konferenz 2014 sprachen sich die Teilnehmer für die Entwicklung eines Standardformats/einer Vorlage oder zumindest eines Leitfadens für einen Inspektionsplan im Einklang mit den Anforderungen der Abfallverbringungsrichtlinie aus, der auch die IPs vergleichbarer machen sollte. Sie sprachen sich auch für einen Austausch über bestehende Pläne, Erfahrungen und Prioritäten aus.

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  • TFS-Projekt für Staatsanwälte

    Die Defizite bei der Einhaltung des Basler Übereinkommens und seiner europäischen Umsetzung, der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen (1013/2006) oder 'WSR', ist sehr ernst. Zahlen zeigen, dass etwa 20% aller aller Abfallverbringungen nicht eingehalten werden. Die EU-Richtlinie 2008/99 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verlangt von den Mitgliedstaaten, die WSR auch strafrechtlich durchzusetzen.

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  • Durchsetzungsmaßnahmen I - III

    Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Verbringung von Abfällen zu kontrollieren und miteinander zu kooperieren. Einige der Ziele dieses Projekts sind die Überprüfung des Bestimmungsortes von Abfällen und der Behandlung an ihrem Bestimmungsort innerhalb oder außerhalb Europas sowie die Arbeit an einem angemessenen Inspektionsniveau in allen Mitgliedstaaten und einem einheitlichen Durchsetzungsniveau an allen Ausgangsstellen der EU. Zu den wichtigsten Aktivitäten gehörten die Durchführung verschiedener Durchsetzungsmaßnahmen, der Austausch von Wissen und der Aufbau von Kapazitäten sowie die Aktualisierung der vorhandenen Instrumente.

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