Umwelthaftungen können sein:
- ‘Vorhersehbare Verbindlichkeiten’, d.h. Verbindlichkeiten, von denen bekannt ist, dass sie entstehen. Sie umfassen die Entwicklung, Schließung, Wiederherstellung, Sanierung, Stilllegung und Nachsorge von Anlagen, Tätigkeiten oder Standorten oder die Kosten für die Rückführung von Abfällen oder
- ‘Unvorhergesehene Verbindlichkeiten’, bei denen es sich um Umwelthaftungen handelt, die aus Vorfällen/Unfällen entstehen.