Ein praktischer Leitfaden zur finanziellen Vorsorge für Umweltverbindlichkeiten

5.1.4. BÜRGSCHAFT DER MUTTERGESELLSCHAFT UND SELBSTVORSORGE

Reguläre laufende Überwachung der Finanzkraft des Betreibers und/oder seiner Muttergesellschaft, in der Regel auf der Grundlage detaillierter, spezifizierter Finanzkriterien. Zu den finanziellen Kriterien können das Nettovermögen und das Nettoumlaufvermögen, die Lage der Vermögenswerte und verschiedene Finanzkennzahlen gehören. Vom Betreiber oder der Muttergesellschaft könnte verlangt werden, dass sie weiterhin ein bestimmtes Kreditrating einhalten, das auf Kosten des Betreibers direkt an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss.

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