Ein praktischer Leitfaden zur finanziellen Vorsorge für Umweltverbindlichkeiten

5.1.6. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR UMWELTSCHÄDEN

  • Verlangen Sie eine Bestätigung, dass die Police weiterhin gültig ist.
  • Die Aufsichtsbehörde sollte sicherstellen, dass der Betreiber die Zahlung der Prämien jährlich nachweist.
  • Mindestens eine bestimmte Frist (z.B. drei Monate) vor Ablauf der Police sollte der Betreiber die Aufsichtsbehörde über seine Absicht informieren, die Police zu denselben Bedingungen wie die bestehende Police zu ersetzen.
  • Mindestens eine bestimmte Frist (z.B. 30 Tage) vor Ablauf der Police muss der Betreiber der Aufsichtsbehörde nachweisen, dass die Police auf diese Weise ersetzt wurde.
  • Wenn die oben genannten Informationen nicht zur Zufriedenheit der Regulierungsbehörde vorgelegt werden, sollte der Betreiber verpflichtet werden, unverzüglich eine für die Regulierungsbehörde akzeptable finanzielle Ersatzregelung zu treffen.
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