Ein praktischer Leitfaden zur finanziellen Vorsorge für Umweltverbindlichkeiten

6.1. ALLGEMEINE FONDS

Auf staatlicher Ebene gibt es verschiedene allgemeine Umweltfonds, die theoretisch oder praktisch von den Staaten genutzt werden können, um Umwelthaftungen zu begleichen, wenn ein Betreiber in Verzug ist. Sie können aus allgemeinen Steuern oder Abgaben finanziert werden, die auf umweltschädliche Praktiken abzielen, und sie können auch anderen Zwecken dienen, wie der Finanzierung von Umweltinitiativen im Allgemeinen.

Diese unterscheiden sich von finanziellen Rückstellungen in Form eines ‘Fonds oder Pools’, die sowohl hinsichtlich ihrer Finanzierung (durch die Betreiber, die die spezifischen Verpflichtungen und Haftungen haben) als auch hinsichtlich ihrer Verwendung (im Allgemeinen nur als Ausweichmöglichkeit bei Ausfällen dieser Betreiber) sehr viel gezielter sind.

Diese Arten von allgemeinen Umweltfonds werden hier nicht weiter betrachtet.

Auf EU-Ebene wurde 2002 nach schweren Überschwemmungen in Österreich, der Tschechischen Republik, Frankreich und Deutschland der EU-Solidaritätsfonds eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, die EU in die Lage zu versetzen, schnell, effizient und flexibel auf Naturkatastrophen größeren Ausmaßes zu reagieren. Mit der einzigen Ausnahme der Schäden durch die Prestige, hat der Fonds jedoch keine Mittel für eine vom Menschen verursachte Katastrophe bereitgestellt und tut dies auch nicht. Außerdem stellt der EU-Solidaritätsfonds keine Mittel bereit, wenn der Schaden versicherbar ist.

Die EU-Kommission veröffentlichte 2013 einen Bericht über eine Studie zur Untersuchung der Durchführbarkeit der Einrichtung eines Fonds zur Deckung von Umwelthaftung und Verlusten bei Industrieunfällen.

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