Jeder Indikatorwert (in der Spalte HINWEISE), sofern vorhanden und relevant, und jede Indikatorengruppe (in der Spalte BEWERTUNG) kann je nach Untersuchungsfall Hinweise auf oder gegen die Feststellung von Anhaltspunkten für einen Umweltschaden (oder eine drohende Schädigung) geben oder Hilfsdaten/Informationen (zum besseren Verständnis des Falles) liefern.
Bei der Suche nach Anhaltspunkten für einen Umweltschaden können je nach Fall die Werte der Indikatoren und die Gruppe der Indikatoren entweder:
- FAVOURABLE für die Identifizierung von Hinweisen auf Umweltschäden; oder
- UNFAVOURABLE für die Identifizierung von Hinweisen auf Umweltschäden; oder
- AUXILIÄR Daten/Informationen; oder
- NICHT VERFÜGBAR Daten/Informationen (in diesem Fall kann die Möglichkeit/Rechtmäßigkeit/Bedarf/Nutzen der Erhebung/Anforderung weiterer Daten/Informationen für die Identifizierung von Anhaltspunkten für Umweltschäden bewertet und ausgedrückt werden); oder
- NICHT RELEVANT Daten/Informationen (in diesem Fall sollte der Indikator nicht berücksichtigt werden)
Die Zusammenstellung der ISPD-Tabellen nach der Screening-Phase, basierend auf den verfügbaren Daten und Informationen, kann vorbereitend für die Identifizierung der Anhaltspunkte für Umweltschäden sein.
Nach der Zusammenstellung der ISPD-Tabellen für jede Komponente des ISPD-Modells wird zunächst eine Bewertung für jedes Bewertungsziel vorgenommen. Danach erfolgt eine Zwischenbeurteilung, wobei die relative Bedeutung jedes Bewertungsziels für die Zwischenbeurteilung berücksichtigt wird.
Das Ergebnis der Zwischenbeurteilung kann entweder sein:
- SCHADENSANZEIGEN IDENTIFIZIERBAR: die von den Indikatoren angenommenen Werte sind so beschaffen, daß sie nützliche Daten und Informationen für die Identifizierung der Anhaltspunkte für Umweltschäden liefern, oder es werden eher günstige Indikatoren ermittelt; oder
- VERSAGEN VON UMWELTSCHADENSANZEIGEN: die von den Indikatoren angenommenen Werte sind so beschaffen, dass sie keine nützlichen Daten und Informationen für die Bestimmung der Anhaltspunkte für Umweltschäden liefern, oder es werden eher ungünstige Indikatoren ermittelt; oder
- DATEN/INFORMATIONEN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON SCHADENSANZEIGEN NICHT AUSREICHEND: es gibt keine ausreichenden Daten oder Informationen, die ein Urteil ermöglichen. In diesem Fall sollte die Möglichkeit/Rechtmäßigkeit/Notwendigkeit/Nutzen der Erhebung/Anforderung weiterer Daten/Informationen durch weitere Untersuchungen bewertet und zum Ausdruck gebracht werden.
Es ist möglich, dass ein Urteil über das Vorhandensein von Anhaltspunkten für eine Umweltschädigung auch nur anhand von Indikatoren aus den Komponenten AUSWIRKUNG und ZUSTAND gefällt werden kann. Für den Fall, dass diese Beurteilung mangels ausreichender Daten und Informationen aus den Komponenten WIRKUNG und ZUSTAND nicht möglich ist, können Daten und Informationen aus der Komponente DRUCK für die Identifizierung von Anhaltspunkten für Umweltschäden von grundlegender Bedeutung sein. Die Komponente ANTRIEB ist, wie bereits erwähnt, in erster Linie nützlich, um den kausalen Zusammenhang zwischen den schädlichen Auswirkungen und der beruflichen Tätigkeit zu ermitteln und zu überprüfen.
Die Hinweise auf Umweltschäden, die identifiziert und in der abschließenden Beurteilung ausgedrückt werden, können zwei Arten von Hinweisen sein (siehe Abb. 4):
- Hinweise auf die natürlichen Ressourcen (CNR): basierend auf der Identifizierung möglicher nachhaltiger schädlicher Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen, die sich aus der Kombination der Indikatoren der Komponente ZUSTAND, die die Ausgangssituation der Ressource darstellt, und der Komponente AUSWIRKUNG, die auf schädliche Auswirkungen durch das schädigende Ereignis und Schadensfaktoren (DRUCK) hinweist, ergeben;
- CLUES OF DAMAGING OCCURRENCE AND DAMAGE FACTORS + NATURAL RESOURCE (CD+CNR): auf der Grundlage der Ermittlung der Gefährlichkeit und des Ausmaßes der Schadensereignisse und Schadensfaktoren (durch die Indikatoren der Komponente DRUCK) in Kombination mit einem Mindestmaß an Informationen über die nachteiligen Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen (durch die Indikatoren der Komponenten AUSWIRKUNG und ZUSTAND). In einem solchen Fall kann das kombinierte Informationsniveau (CD+CNR) ein ausreichendes Niveau für die Identifizierung eines Hinweises auf einen Umweltschaden darstellen.
Die Phase der Ermittlung der Anhaltspunkte für einen Umweltschaden kann also durch die Untersuchung des CNR und/oder des CD+CNR erfolgen.
Wenn die Anhaltspunkte identifiziert werden, wird die Untersuchung fortgesetzt und die ISPD-Tabelle kann weiterhin verwendet und mit Daten und Informationen gefüllt werden, andernfalls wird der Fall bei Fehlen von Anhaltspunkten als “Nicht-ELD-Fall” abgelegt. Die folgende Abb. 5 zeigt das beschriebene Verfahren.
Hinweis: Die Auswertung der gesammelten Daten und Informationen in Bezug auf die Indikatoren ist Sache der Nutzer. Für die in den Spalten “Bewertung” und “Zwischenurteil” anzugebenden Ergebnisse der Spalten “Beschreibung” wird keine Anleitung für eine Bewertung gegeben.
Hinweis: Die Kriterien für die Bewertung eines einzelnen Indikators oder einer Gruppe von Indikatoren, die zur Feststellung der unmittelbaren Gefahr eines Schadens sowie zu Anhaltspunkten und Beweisen für einen Umweltschaden führen können, können nicht als Vorlage bereitgestellt werden, da sie von Fall zu Fall abhängen können. Allerdings wurden Indikatoren, die zur Feststellung einer drohenden Schädigung geeignet sind, sowie Anhaltspunkte und Beweise für eine Schädigung farblich gekennzeichnet und mit einem Symbol versehen.