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Erfahrungen mit Ausnahmen von den IED BAT-AEL's

2014 - 2016

Abgeschlossen

Projektbeschreibung und Ziele

Artikel 15 Absatz 4 & 5 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) erlaubt es den IMPEL-Mitgliedern zu bestimmen, dass unter bestimmten Umständen ein weniger strenger Emissionsgrenzwert (ELV) als der BVT-AEL in einer Genehmigung festgelegt werden kann.Die Mitgliedstaaten entwickeln ihre eigenen Vorschläge zur Umsetzung, die anschließend von der Kommission überprüft werden. Die Kommission hat keine Leitlinien dazu veröffentlicht, wie die Festlegung zu erfolgen hat. Dies könnte zu unterschiedlichen Auslegungen in den IMPEL-Mitgliedstaaten führen. Ziel dieses Projekts ist es, bewährte Praktiken zu ermitteln und den Regulierungsbehörden in IMPEL dabei zu helfen, einen einheitlicheren Ansatz für IED-Ausnahmen zu entwickeln.

Phase I: Austausch von Vorschlagsentwürfen zwischen den Mitgliedstaaten für die Umsetzung von Ausnahmen von den BVT-AEL gemäß Artikel 15 Absätze 4 und 5 der IED

Im Oktober 2013 traf sich das europäische Netzwerk der Leiter der Interessengruppe für bessere Rechtsetzung der Umweltschutzagenturen mit hochrangigen Vertretern des IMPEL-Netzwerks. Eines der Gesprächsthemen war eine kleine Umfrage, die im gesamten IMPEL-Netzwerk durchgeführt wurde, um herauszufinden, wie Ausnahmeregelungen nach Artikel 15 der IED in verschiedenen Mitgliedstaaten genutzt werden könnten.
Die Ergebnisse der Umfrage legten nahe, dass es sinnvoll sein könnte:

  • Zusammenzuarbeiten, um besser zu verstehen, auf welcher Grundlage eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt wäre, insbesondere im Hinblick auf unverhältnismäßige Kosten
  • zum Austausch und zur möglichen Entwicklung gemeinsamer Instrumente oder Ansätze

Phase I baut auf dieser Arbeit auf und brachte die zuständigen IMPEL-Behörden zusammen, um:

  • Austausch darüber, wie die Ausnahmeregelungen nach Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 5 genutzt werden können;
  • Austausch über alle Methoden, die für die Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 5 entwickelt wurden;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Austausch bewährter Verfahren

Phase II: Erfahrungen mit Ausnahmen von den IED-BAT-AEL

Dieses Projekt umfasst:

  • Veranstaltung eines Workshops zum Austausch bewährter Praktiken bei der Festlegung von Anträgen auf Ausnahmen von den IED-BAT-AEL
  • Unterstützung der Regulierungsbehörden bei der Festlegung von Anträgen auf Ausnahmen für die anderen Industriesektoren, die BVT-Schlussfolgerungen veröffentlicht haben: Chloralkaliproduktion, Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidherstellung, Zellstoff- und Papierindustrie, Zellstoff und Pappe, Gerberei von Häuten und Fellen und
    Raffination von Mineralöl und Gas.
  • Unterstützung der Regulierungsbehörden und der Kommission bei der Entwicklung von BVT-AELS für die anderen Sektoren, für die noch keine BVT-Schlussfolgerungen veröffentlicht wurden.

Verwandte Dateien/Informationen

 

 

 

 

 

Number: 2014/18 - 2016/02 – Status: Abgeschlossen – Period: 2014 - 2016 – Topic: Industrie und Luft - Tags:

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