- Europäische Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006.
- Verordnung (EG) 1418/2007 der Kommission über die Ausfuhr bestimmter Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten.
- Die Durchsetzungsmaßnahmen beruhen auf der EG-Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Diese ist in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar. Artikel 50 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Durchsetzung der Verordnung und zur Kontrolle der Verbringung sowie zur bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit, um die Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen zu erleichtern.
- OECD-Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL
- Internationale Konventionen: Basel, Hongkong und Bamako-Konvention