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Haben Sie ein Mitspracherecht: Konsultation zur Richtlinie über Umweltkriminalität läuft bis zum 03/05/2021
23 Feb, 2021
Die Europäische Kommission hat die Öffentlichkeit und ein breites Spektrum von Interessengruppen entsprechend ihren Interessen und ihrem Fachwissen zu diesem Thema um Beiträge gebeten. Dazu gehören: Akademische/Forschungseinrichtungen Für die Umweltpolitik zuständige Regierungsbehörden Nationale Staatsanwälte und professionelle Netzwerke für Staatsanwälte Nationale Richter und Berufsnetze für Richter Nationale Strafverfolgungsbehörden oder Berufsnetze der Strafverfolgungsbehörden Lokale/regionale Behörden Europäische oder internationale Einrichtungen, die sich mit Umweltkriminalität befassen Nichtregierungsorganisationen (NGO) Unternehmen/Industrie oder Unternehmens-/Wirtschaftsverbände Verbraucherorganisationen und Bürger
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